Vom Samenspender zum Beerbten
28. Mai 2008 - von Kim - 0 Kommentare - Artikel kommentieren
Da gibt es mal wieder ein Gesetz, bei dem man nur die Hände über dem Kopf zusammenschlagen kann. An alle Frauen, die gern allein erziehende Mütter sein wollen: Holt Euch eine Samenspende, lasst Euch schwanger spritzen! Und dann richtet Euer Kind auf Erbgeilheit aus:
Stina könnte die Vaterschaft ihres sozialen Vaters anfechten und stattdessen die des Samenspenders feststellen lassen - der wäre damit sogar unterhaltspflichtig, und sie könnte ihn beerben.
Ja! Das Kind kann auf Unterhalt klagen, sogar Erbschaft verlangen. So
werden die Paareurofuffzig zur Aufbesserung des Studentenportemonnaies
ein übler Boumerang. Und das Geschäft ist ja auch sonst kein
Schlechtes: Schwangerschaft mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, keine
Gefahr von schlimmen Krankheiten und man kann sogar die
Wahrscheinlichkeit eines gewissen Aussehens beeinflussen, Kahlköpfigkeit weitesgehend ausschließen und und und...
"Unsinn" sei das, sagt Stina. Was den Spendern fehle, sei Rechtssicherheit. "Wer will denn Samen spenden, wenn ihm Unterhaltszahlungen drohen?"
Erinnert mich irgendwie an den Film Gattaca - richtig großes Kino!
Doch in Deutschland sagen die Ärzte, es drohe ein Spender-Notstand.
Wen wundert's? Ich hoffe, die Spender werden wenigstens darüber aufgeklärt...
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