AGG-Hopping: Abmahnungen aus dem Volk
10. September 2008 - von Kim - 0 Kommentare - Artikel kommentieren
Das nenn ich mal eine Dissertation mit praktischem Nutzen! Doktorand Jan Kern von der Uni Trier deckt Missbrauch auf. Besonders dreist und imposant beschreibt das ein Artikel der FAZ. Darin wird beschrieben, wie eine Kanzlei durch einen Berufseinsteiger nach einer Absage auf eine Bewerbung regelrecht erpresst wird. Nun fangen die Juristen schon an, sich gegenseitig zu zerreißen, na herrlich. Wirft einmal mehr kein gutes Bild auf diese Berufsgruppe, meiner Meinung nach.
Interessant ist aber auch, dass nicht nur Juristen solche Aktionen starten, sondern, dass sie auch aus dem Volk kommen.
Man muss sich das mal auf der Zunge zergehen lassen: Da provoziert ein ganz klar nicht geeigneter Bewerber, der sich quasi nur zum Schein bewirbt, eine Absage, die er aufgrund von Ausschreibungsfehlern dann zum Anlass nimmt, dem Stellenanbieter zu drohen: Mit Klage, Presse und der Antidiskrimierungsstelle des Bundes. Gegen die Zahlung von 4000 Euro (!) würde man Stillschweigen über die Sache bewahren... Großes Kino - wie verdorben soll unser Volk eigentlich noch werden? Bald traut man hier keinem mehr über den Weg.
Und dieses Beispiel ist nicht mal das schlimmste! Diese Hopper-Schmarotzer gehen ja nicht nur gegen rechtsversierte Kanzleien vor. Ich hoffe sehr, dass wenn ich mein erstes Einstellungsgespräch im Rahmen meiner eigenen Firma führe, nicht an solche zwielichtigen Gestalten zu geraten.
Wo bleibt eigentlich Daredevil?
Derweil dürften die beiden Artikel ein gewaltiger Schwenk mit dem Zaunpfahl unserer Politiker sein, endlich mal damit aufzuhören, so dämliche und schwammige Gesetze zu verabschieden. Das Anti-Diskriminierungsgesetz ist so eines. Besten Dank auch!
Ernsthaft, wenn ich noch mehr von sowas lese, werde ich zum Aussteiger und verschwinde auf irgendeine Insel mit Kokosnüssen und Bananen und jeder Menge nymphomaner Amazonen.
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